Die Grabsteininschrift
Grabsteine sind immer mit einer Beschriftung versehen, sie sollen schließlich als Gedenktafel an den Verstorbenen erinnern, dies ist kaum möglich, wenn nicht zumindest ein paar wenige Daten festgehalten werden. Grundsätzlich entscheiden Sie als Angehörige, welche Grabsteininschrift Sie sich wünschen. Die Vorschriften hierfür sind zwar von Friedhof zu Friedhof verschieden, meist lässt Ihnen die Friedhofsverwaltung hier aber viel Freiraum.
Inhalt der Grabsteininschrift
Grabsteine werden meist mit Name, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen beschriftet. Oft werden auch Geburts- und Sterbeort, sowie ein paar persönliche Worte oder ein Trauerspruch festgehalten. Bei verheirateten Frauen findet sich hier oft auch noch der Mädchenname. Zur Beschriftung gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Verfahren. Die Grabsteininschrift kann entweder graviert oder aufgesetzt werden.
Grabsteininschrift gravieren
Wenn die Grabsteininschrift graviert wird, meißelt der Steinmetz jeden einzelnen Buchstaben und jede Zahl in den Stein. Mit diesem Verfahren kann er auch Ornamente oder Figuren auf dem Grabstein verewigen. Nachdem der Steinmetz die Grabsteininschrift eingraviert hat, lackiert er die Buchstaben mindestens mit einem Klarlack, um sie lange haltbar zu machen. Meist entscheiden sich Angehörige allerdings dafür, die Gravur farbig - oft golden - nachziehen zu lassen. Auch die Schriftart können Sie - in Absprache mit dem Steinmetz - frei wählen.
Grabsteininschrift aufsetzen
Die aufgesetzte Grabsteininschrift ist meist etwas teurer als die gravierte. Die Preisunterschiede sind allerdings nicht besonders groß und somit für die meisten Angehörigen nicht ausschlaggebend.
Aufgesetzte Grabsteininschriften sind meist aus Bronze oder einem anderen wetterfesten und lange haltbarem Metall. Auch in diesem Verfahren können Sie unterschiedliche Farben und Schriftarten für den Grabstein wählen. Wie auch bei der Gravur muss jeder Buchstabe einzeln bezahlt werden.