Ein Vermächtnis für den guten Zweck
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Die Deutschen spenden viel und ausgesprochen gern. Die Bereitschaft einen guten Zweck zu unterstützen, ist demnach sehr hoch. Das Spendenaufkommen zu Lebzeiten wächst stetig. Die Vereine sind bei ihrem sozialen Engagement auch dringend auf Spenden oder Vermächtnisse angewiesen, da öffentliche Zuwendungen stets nur einen Teil der Kosten decken können. Um soziale Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu erhalten, brauchen die Organisationen eine breite Unterstützung. Einige Menschen wissen jedoch nicht, dass auch über das eigene Ableben hinaus noch eine Spende möglich ist. Mit einer Aufteilung des Nachlasses ist dies möglich, wenn man einen Teil davon für gemeinnützige Zwecke abzweigt. Natürlich kann man auch alles an den guten Zweck vererben, um bevorzugte Organisationen zu unterstützen. So weiß man den Nachlass in guten Händen und labt von den Vorteilen. Wenn man kein Testament und keine gesetzlichen Erben hinterlässt, profitiert ansonsten der Staat. Ein herrenloses Vermögen fällt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nämlich dem deutschen Fiskus zu. Dieses Vorgehen ist vielen Menschen weder bewusst, noch von diesen so gewünscht.
Die gesetzliche Erbfolge ist individuell veränderbar
In Deutschland wird der Erbfall gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch so geordnet, dass lebende Blutsverwandten eventuell gesucht und stets begünstigt werden. Neben den leiblichen werden auch adoptierte Kinder beim Erben bevorzugt. Selbstverständlich gehören auch Ehegatten und gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner gleichwohl zu den sogenannten gesetzlichen Erben. In manchen Erbfällen werden auch die Eltern des Erblassers begünstigt. Jede gesetzlich vorgegebene Erbfolge ist jedoch, nach den Paragrafen im BGB auch individuell veränderbar. Dies regelt die sogenannte Testierfreiheit. Die individuelle Erbfolge ist mittels Testament oder Erbvertrag möglich. Hierbei kann man die gesetzliche Regelung gänzlich ändern oder auch nur erweitern. Allerdings hat auch dies festgesteckte Grenzen.
Vererben auch ohne Blutsverwandtschaft
Wer seine Verwandten begünstigen möchte, kann daneben trotzdem einen Teil für den guten Zweck abzweigen. Dies wird jedoch, wenn man es nur mündlich äußert, später nicht automatisch umgesetzt, sondern dazu muss man aktiv werden und einen Letzten Willen schriftlich verfassen. Man kann seine Verwandten zwar auch gänzlich enterben, doch trotzdem steht ihnen ein Mindestanteil am Nachlass zu. Diese Vorgaben sind im Kapitel „Pflichtteil“ des BGB zu finden. Es existieren im Gesetzbuch genaue Regelungen bezüglich der Plichtteilsberechtigung. Ein bestimmter Personenkreis bekommt, trotz einer Enterbung, einen festgelegten Anteil. Ausnahmen hierzu greifen nur im Extremfall. Ein Erbe müsste dem künftigen Erblasser und seiner engsten Familie schon nach dem Leben trachten oder ähnlich schlimme Dinge unternehmen, dass dieses Recht außer Kraft gesetzt würde. Allein aufgrund zerrütteter Familienverhältnisse funktioniert eine gänzliche Enterbung nicht.
Im Testament bestimmen Sie Ihre Erben selbst
Zwei Formen sind für diese persönliche Erklärung vorgesehen, einerseits das eigenhändige Testament und andererseits die notarielle Form, das sogenannte öffentliche Testament.
Damit keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen sind folgende Voraussetzungen unerlässlich:
- der gesamte Text wird von Hand geschrieben
- Ort und Datum der Erstellung sollten enthalten sein
- Das Testament muss als Abschluss mit dem vollen Vor- und Nachnamen unterschrieben sein
Tipp: Dieses Dokument sollte so aufbewahrt sein, dass es im Erbfall auch gefunden wird.Deshalb ist es sicherer, dieses in eine Verwahrung zu geben. Die Gebühren hierfür sind gering. Bei einem Vermögenswert von 50.000 € beträgt sie einmalig 75 €.
Kontaktdaten: Zentrales Testamentsregister, 10874 Berlin
Tel: 0800 355 07 00
Mail: info@testamentsregister.de
Unterschiede zwischen Erbeinsetzung, Auflagen und Vermächtnis
Im Rahmen eines Letzten Willens hat man die Möglichkeit, den künftigen Erben Dinge aufzuerlegen. Dies könnte die Grabpflege oder auch eine Spende sein. Sie können eine soziale Organisation also entweder direkt als Erben einsetzen oder dieser eine bestimmte Geldsumme oder auch Gegenstände als „Vermächtnis zukommen lassen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn die Familie im Vordergrund stehen soll und trotzdem eine gute Sache unterstützt werden soll.
Wer in seinem Testament einen Menschen oder eine soziale Organisation, wie z.B. den SOS-Kinderdorf-e.V., begünstigen möchte, ohne sie als direkten Erben zu benennen, kann ein „Vermächtnis“ anordnen. Die Rechtsanwälte der gemeinnützigen Vereine sind hierzu beim Verfassen eines Testaments auch gerne kostenfrei behilflich. Viele Menschen haben keine gesetzlichen Erben und möchten deshalb ihren gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Institution hinterlassen. In diesem Fall könnte der gemeinnützige Verein als Erbe benannt werden. Andererseits kann man auch seine Verwandten einsetzen sowie einen Teil des Erbes einem guten Zweck vermachen.
Fallbeispiele im Testament:
1. Soll ein gemeinnütziger Verein den ganzen Nachlass erhalten:
so könnten Sie im Testament, ähnlich dem beispielhaften Mustertext,
die folgende Erbeinsetzung, bestimmen:
„Der SOS-Kinderdorf e. V. soll Erbe meines gesamten Besitzes sein.“
In diesem Fall ist der genannte gemeinnützige Verein Alleinerbe. Er verwaltet die gemeinnützige Organisation nach Ihrem Ableben. Das Erbe könnte in diesem Beispiel-Fall umgehend seine wunderbare Wirkung zum Wohle benachteiligter Kinder entfalten. Zudem kann man einer sozialen Organisation selbstverständlich auch Auflagen vorgeben, wie zum Beispiel das Begräbnis und die Grabpflege.
2. Soll ein gemeinnütziger Verein einen Teil des Erbes erhalten:
so wird im Testament ein Vermächtnis angeordnet. Dies wäre zum Beispiel ein Geldbetrag, eine genau bestimmte Immobilie, ein Grundstück oder auch ein Wertgegenstand:
„ Meine Kinder … (Namen) sollen meine Erben sein. Dem SOS-Kinderdorf e. V. vermache ich einen Betrag in Höhe von … € (in Worten ... EURO).
3. Soll nach Ihrem Ableben regelmäßig eine Spende fließen:
so wird im Testament eine Auflage angeordnet. Dies wäre zum Beispiel ein festgelegter Geldbetrag, welcher jährlich zu spenden ist:
„ Wir, das Ehepaar Mustermann setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Ist der Länderlebende verstorben, so soll unser Kind Anette den gesamten Nachlass erhalten mit der Auflage, jährlich einen Betrag in Höhe von ……….€ (in Worten ………….EURO) an den sozialen Verein SOS-Kinderdorf e. V. zu spenden.“
Hinweis: Jedes Testament wird beendet mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift aller Verfasser.
Im ersten Beispiel erbt die gemeinnützige Organisation. Im zweiten Beispiel werden die Kinder Erben, sind jedoch mit einem Vermächtnis beschwert. Im dritten Beispiel erbt die Tochter und bekommt die Auflage, regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag zu spenden. Die Erben sind verpflichtet, den festgelegten Betrag oder Wertgegenstand, in diesem Fall einem gemeinnützigen Verein, auszuhändigen. In einem Vermächtnis können auch weitere Dritte mit einer festgelegten Sache/Geldbetrag bedacht werden. Falls man ein Vermächtnis oder eine Auflage anordnet, werden im Erbfall alle Begünstigten vom Nachlassgericht informiert.
Tipp: Da gemeinnützige Vereine kostenlos bei der Testamentserstellung helfen ist es ohnehin gut, wenn man sich vorab mit dem Verein der Wahl in Verbindung setzt. Diese prüfen die Texte und die Erstellung auf Rechtssicherheit und geben wertvolle Tipps. In aller Regel begleiten sie den Testaments-Verfasser in allen Fragen rund um das Testament. Auf den Webseiten ist im Impressum immer eine Kontaktadresse bzw. sind Kontaktdaten hinterlegt, sodass diese Möglichkeit eigentlich immer gegeben ist.
Hinweis: Es ist wichtig, nicht nur allgemein zu schreiben, „ich vermache oder vererbe“ an „gemeinnützige Vereine“, sondern ganz genau festzulegen, welcher Organisation die Testament-Spende zukommen soll.
Ein Testamentspender als Inspiration
Ein Beispiel oder Anregungen können Sie finden im Testament von Oliver Schmid, welches online veröffentlicht ist. Dieser Testamentspender hat sich für die gute Sache des SOS Kinderdorf e.V. in seinem Vermächtnis entschieden. Zusätzlich wurde seine Tochter als Alleinerbin eingesetzt. Seine Erbin - oder ihr Verwalter bis zur Volljährigkeit - ist verpflichtet der gemeinnützigen Organisation die angeordnete Zuwendung im Testament zu übergeben.
Welche Testament-Spende kann besonders viel bewirken?
Als Spender hat man immer die Qual der Wahl unter zahlreichen gemeinnützigen Projekten. Man sollte Hilfsorganisationen gegenüberstellen, und die verschiedenen Hilfseinsätze im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten überprüfen. Natürlich sollte die Spende bestenfalls den eigenen Idealen entsprechen, z.B. Kindern eine Zukunft zu geben, oder Hunger zu lindern usw. entsprechen. Man könnte auf Prüfsiegel achten, oder einen Jahresbericht prüfen und die Webseiten studieren. Auf dieser Weise erfährt man viel über das Wirken des bevorzugten gemeinnützigen Vereins.
Ganz gleich, ob man etwas für Kinder oder für die Natur, oder gar gegen weltweite Katastrophen tun will, immer kann ein Erbe oder ein Vermächtnis viel bewirken. Wichtig ist dabei nur, dass man es in vertrauenswürdige Hände legt. Eine große Anzahl Menschen bedauert lediglich, dass es verwahrloste Kinder und Jugendliche gibt. Sie alle hätten auch die Möglichkeit, mit Spenden sowie einem letzten Willen zu handeln. Seriöse Hilfsvereine unterstellen sich bei Seriosität auch den Prüforganisationen und erhalten daraufhin auch Prüfsiegel. Eines der bekanntesten ist das DZI-Prüfsiegel. Bei den Prüfungen wird genau hingeschaut auf folgende Kriterien, die für viele Spender ebenfalls wichtig sein könnten:
- Leitbilder und zukunftsweisende Ziele
- wie, wann und wo hat der gemeinnützige Verein Erfahrungen gesammelt?
- Spendensammlungen und deren konkreten Einsatz
- sind erreichte Ziele exakt dargestellt veröffentlicht?
- transparente und aktuelle Darstellung der Vereinsarbeit
Der SOS-Kinderdorf-e.V. erfüllt übrigens die strengen DZI-Prüfkriterien. Aufgrund dessen bekommt dieser Organisation schon seit langer Zeit regelmäßig das DZI Spendensiegel. Die Verbraucherzentralen in Deutschland äußern sich ebenfalls auch ausnehmend lobend zu dieser gemeinnützigen Organisation.
Steuervorteile bei der Testament-Spende an einen gemeinnützigen Verein
Die Erbschaftssteuer beteiligt die betroffenen Staaten an einer Erbschaft. Die Höhe der Steuer hängt ab vom Wert des Nachlasses und der Steuerklasse des Erben. Dies darf allerdings nicht verwechselt werden mit den Lohn- und Einkommenssteuerklassen. Daneben existieren noch unterschiedlich hohe Freibeträge. Wer sein Vermögen oder Teile davon gemeinnützig einsetzt, kann das von der Steuer absetzen, dies ist bekannt. Wenn man das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützig vererbt, kann man sicher sein, dass dies ohne Abzug einer guten Sache zufließt. Der Fiskus berücksichtigt dieses gesellschaftliche Engagement, allerdings nur bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen. Erkundigen Sie sich danach, ob der bevorzugte Verein von der Erbschaftssteuer befreit wurde.
Daraufhin kommen Ihre Zuwendungen, ganz gleich ob es sich um Geldspenden oder Wertsachen handelt, ungeschmälert bei den Hilfsbedürftigen an. Dies gilt ebenso für die lebzeitige, wie auch für die Testament-Spende.